ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Anmietung eines Fahrzeugs

1. Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug nicht in einer Weise zu nutzen oder eine solche Nutzung zu gestatten, die den Transport von Personen oder Sachen mittels Vermietung umfasst; bei einem beliebigen Wettrennen oder einer privaten oder öffentlichen Sportveranstaltung; durch eine beliebige Person, die A.Turbo Rent a Car S.L. fiktive Angaben über Namen, Alter oder Anschrift gemacht hat, die nicht wahr sind oder gegen die geltenden Gesetze, Regelungen oder Verordnungen verstoßen; zum Bewegen oder Abschleppen bzw. Ziehen eines Fahrzeugs oder Anhängers; oder durch eine beliebige Person, die nicht der Mieter, dessen mit ihm im gleichen Haushalt lebenden Familienangehörige, der Arbeitgeber des Mieters oder ein Angestellter des Mieters sind, die das Fahrzeug im Rahmen der üblichen Erbringung ihrer Arbeitsleistung für den Mieter nutzen. Dabei gilt, dass alle oben genannten Personen vorher eine Genehmigung von A.Turbo Rent a Car, S.L. einholen müssen und dass keine Person, auch nicht der Mieter, das Fahrzeug nutzen oder fahren dürfen, wenn sie nicht im Besitz des entsprechenden Kfz-Scheins (permiso de circulación) sind. Die in dieser Klausel enthaltenen Einschränkungen gelten gemeinsam und für jede Art von Einsatz, Nutzung oder Fahren des Fahrzeugs. Der Mieter übernimmt die volle Verantwortung für alle Strafgebühren, Bußgelder oder Schäden, die sich aus einem Verstoß gegen die Bestimmungen in dieser Klausel ergeben.

2. Der Mieter übernimmt die volle Verantwortung für alle Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung oder Parkregeln, die während der Laufzeit dieses Vertrags begangen werden.

3. Es gilt als ausdrücklich vereinbart, dass A.Turbo Rent a Car, S.L. keinerlei Haftung übernimmt für den Verlust oder Beschädigung an beliebigen Wertsachen, die der Mieter oder eine andere Person in dem Fahrzeug verwahrt, liegen lässt oder transportiert, sei es während der Mietzeit oder nach deren Beendigung. Der Mieter übernimmt das Risiko für solche Verluste oder Beschädigungen und enthebt A.Turbo Rent a Car, S.L. von jeglichen Forderung diesbezüglich; er verpflichtet sich, A.Turbo Rent a car, S.L. schadlos zu halten gegen jegliche Forderung, die aus diesem Grund erhoben werden könnte.

4. A.Turbo Rent a Car, S.L. übernimmt keine Haftung für Verspätungen oder Verzögerungen, die infolge von Pannen am Fahrzeug oder anderen Ursachen entstehen könnten. A.Turbo Rent a Car, S.L. behält sich das Recht vor, das Fahrzeug im Fall von Einbruch-Diebstahl oder Unfall auszutauschen, wobei für einen solchen Austausch die unterschriebene Schuldannahmeerklärung der Gegenpartei erforderlich ist.

5. Der Kunde haftet für alle Schäden, die er am gemieteten Fahrzeug verursacht, wobei eine Befreiung durch die Bedingungen unter Punkt 16 möglich ist. Wenn ein Kunde die Fahrzeugschlüssel verliert oder im Inneren des Fahrzeugs lässt, werden ihm 30,– € für die Anfahrt und Aushändigung der Zweitschlüssel oder eine andere Dienstleistung in Rechnung gestellt.

6. Das in diesem Vertrag behandelte Fahrzeug ist durch eine Versicherungspolice mit der Bezeichnung „Unbegrenzt“ für zivile und strafrechtliche Haftpflicht gedeckt; da der Mieter kraft dieser Police versichert ist, verpflichtet er sich zur Einhaltung aller dort enthaltenen Bedingungen, um die Bestimmungen besagter Police einzuhalten. Der Mieter verpflichtet sich, die Versicherungsgesellschaft oder A.Turbo Rent a Car, S.L. unverzüglich über jeglichen Schaden in Kenntnis zu setzen.

7. Bei allen Differenzen, die im Zusammenhang mit diesem Dokument entstehen könnten, unterwerfen sich die Vertragsparteien ausdrücklich den Gerichten von Ibiza und verzichten auf einen anderen Gerichtsstand, der ihnen zustehen könnte.

8. Bei Vollkaskoversicherungen bietet A.Turbo Rent a Car, S.L. dem Kunden eine Versicherung gegen Kollisionsschäden am gemieteten Fahrzeug an. Diese Versicherung deckt nicht die Schäden an Rädern, am Fahrzeugunterbau, den Verlust von Schlüsseln, Einbruch-Diebstahl oder Beschädigungen im Inneren des Fahrzeugs und am Zubehör, das zum Fahrzeug gehört oder mit diesem übergeben wurde.
Diese Versicherung wird unwirksam, ebenso wie der Vertrag und bedeutet den Verlust des Tarifs, der Versicherung und der hinterlegten Kaution zu Lasten des Mieters, wenn:

– Das Fahrzeug von einer anderen Person als dem Mieter, ohne Vertrag oder mit einem abgelaufenen Vertrag, gefahren wird.
– Der Fahrer gegen die Regeln der Straßenverkehrsordnung verstößt.
– Die Schäden absichtlich oder durch fahrlässige Nutzung des Fahrzeugs verursacht werden.
– Das Fahrzeug mit mehr als den zugelassenen Personen besetzt ist.
– Das Fahrzeug außerhalb von befestigten Straßen gefahren wird.
– Der Fahrer unter Alkoholeinfluss und anderen Rauschmitteln fährt.
– Der Mieter das Fahrzeug für eine gewerbliche Tätigkeit nutzt, wie Transport von Waren, bezahlten Transport von Personen oder wenn direkt oder indirekt eine Untervermietung des Fahrzeugs gegeben ist.
– Bei Unwirksamwerden der Versicherung in den oben genannten Fällen haftet der Mieter für alle am Fahrzeug verursachten Schäden durch Einbruch-Diebstahl, Unfall, Panne, Vandalismus, Abhandenkommen oder Verlust von Teilen, sowie für die Tage, an denen das Fahrzeug stillgelegt ist.

9. ANZAHLUNG ODER KAUTION. Zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung hat der Mieter neben dem Betrag für die Vertragsabwicklung eine Summe als Anzahlung oder Kaution an A.Turbo Rent a Car, S.L. zu zahlen, deren Höhe im Ermessen der A.Turbo Rent a Car, S.L. liegt. Bis zu diesem Betrag hat der Mieter alle zusätzlich entstandenen Kosten jeglicher Art zu tragen, und die Erstattung kann bis zur Klärung des Problems anhängig bleiben.
Sollte der als Kaution hinterlegte Betrag diese Kosten nicht in voller Höhe abdecken, so hat der Mieter die Differenz an A.Turbo Rent a Car, S.L. zu bezahlen. Sollten keine zusätzlichen Kosten anfallen, hat A.Turbo Rent a Car, S.L. besagte Anzahlung an den Mieter zu erstatten, wenn das Vertragsverhältnis beendet ist.

10. RÜCKGABE DES FAHRZEUGS. Das Fahrzeug ist an dem im Vertrag festgelegten Ort, Datum und Uhrzeit und im gleichen Zustand zurückzugeben, wie es von A.Turbo Rent a Car, S.L. übergeben worden war, mit allen Dokumenten, Reifen, Schlüsseln, Werkzeugen und Zubehör. Falls das Fahrzeug vorzeitig zurückgegeben wird, hat der Mieter keinen Anspruch auf Erstattung des anteiligen Betrags auf Mietpreis und Versicherung gemäß Vertrag. Sollte der Mieter das gemietete Fahrzeug länger als im Vertrag vereinbart behalten wollen, so hat er eine schriftliche Genehmigung von A.Turbo Rent a Car, S.L einzuholen und der Firma den entsprechenden Betrag auszuhändigen oder die Belastung auf der Kreditkarte zu akzeptieren, mit der er die Anmietung bezahlt hat. In keinem Fall darf die Kaution für eine Verlängerung der Mietzeit verwendet werden. Jede Änderung der vereinbarten Rückgabebedingungen kann zusätzliche Kosten für den Mieter verursachen.

11. KRAFTSTOFFE. Es ist die Verantwortung des Mieters, das Fahrzeug mit dem geeigneten Kraftstoff zu betanken, dessen Kosten immer zu seinen Lasten gehen. Alle Ausgaben oder Reparaturen, die durch die Verwendung von nicht geeignetem Kraftstoff entstehen, gehen zu Lasten des Mieters. Falls der Kunde das Fahrzeug mit mehr Kraftstoff im Tank als bei der Abholung vorhanden zurückgibt, wird die Differenz aus verwaltungstechnischen Gründen nicht vergütet.

12. ZUSATZKOSTEN. Der Mieter erteilt eine Genehmigung an A.Turbo Rent a Car, S.L. für die Belastung seiner Kredit- oder Debitkarte mit allen Zusatzkosten, die bei der Rückgabe des Fahrzeugs entstehen, wie in den Klauseln des vorliegenden Mietvertrags vorgesehen.

13. Er kann seine Buchung ohne jegliche Stornokosten löschen oder ändern, vorausgesetzt, er teilt dies bis 48 Stunden vor dem Termin für die Abholung des Fahrzeugs mit. Andernfalls wird ihm ein Betrag entsprechend dem ersten Vermietungstag für das gebuchte Fahrzeug (ohne Abzüge) in Rechnung gestellt.

14. ACHTUNG!
Dieses Fahrzeug wird umgehend abgeschleppt, wenn es OFFEN (Lenkung und Schloss), FALSCH GEPARKT oder mit ABGELAUFENEM VERTRAG vorgefunden wird. Ihr Vertrag wird umgehend storniert und Sie verlieren alle gezahlten Beträge.
EINBRUCH-DIEBSTAHL.- SCHLIESSEN SIE DAS FAHRZEUG IMMER GUT AB. Im Fall von Einbruch-Diebstahl haben Sie die Kosten des Fahrzeugwerts zu tragen und verlieren alle gezahlten Beträge. Im Fall von Einbruch-Diebstahl wird der Vertrag automatisch storniert.
ÜBERGABEZEIT.- Für Fahrzeuge, die nicht am vereinbarten Tag und Uhrzeit zurückgegeben werden, wird ein Aufpreis von 20,– Euro je Stunde oder angefangene Stunde für PKW und Quads, und ein Aufpreis von 10,– je Stunde oder angefangene Stunde für Motorräder berechnet.
KÜSTENBEREICH.- Das Fahren von Fahrzeugen im Küstenstreifen (Strand) oder außerhalb der erlaubten Straßen ist gesetzlich untersagt und verursacht schwerwiegende Schäden am Fahrzeug. Ebenso verpflichtet sich der Mieter, das Fahrzeug nicht außerhalb der Insel Ibiza zu nutzen oder eine solche Nutzung zu gestatten. Unter solchen Umständen erlischt automatisch der Versicherungsschutz und bedeutet für Sie den Verlust der angezahlten Summe und die Stornierung Ihres Vertrags.
SELBSTBETEILIGUNG.- Im Fall von Einbruch oder Diebstahl des Fahrzeugs oder von Fahrzeugteilen hat der Kunde bis zu 350,– Euro für Motorroller und Motorräder bis 350 ccm zu zahlen; 600,– Euro für PKW der Kategorien A und B, Quads und Motorroller über 350 ccm und 1.000,– Euro für alle übrigen Kategorien. Jeglicher Versicherungsschutz wird unwirksam, wenn der Kunde zum Zeitpunkt eines Unfalls oder Einbruch-Diebstahls die bis zum jenem Tag fällige Miete nicht gezahlt hat.
KARTENZAHLUNG: Der Inhaber der Karte, die für eine beliebige Zahlung oder Hinterlegung verwendet wird, muss beim Abschluss und bei Unterzeichnung des Mietvertrags anwesend sein und seine Identität nachweisen.

15. Der Kunde muss 2 Jahre Fahrpraxis haben.

BEHANDLUNG VON PERSONENBEZOGENEN DATEN

INFORMATION ZUR SPEICHERUNG UND VERARBEITUNG VON DATEN.- In Übereinstimmung mit der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung 2016/679 (DSGVO) informieren wir Sie, dass die hier erhaltenen persönlichen Daten in einer Datei gespeichert werden, die sich im Eigentum von A. TURBO RENT A CAR S.L. mit Firmensitz in Av. Cala de Bou 26 – 07829 San Jose, Balearen, Spanien, befindet.

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RECHTE DER BETROFFENEN PERSON.- Die Betroffenen können Ihr Recht auf Zugang, Richtigstellung, Einschränkung, Löschung und Einspruch schriftlich in Begleitung einer Kopie Ihres Personalausweises an die bereits angegebene Adresse oder an folgende E-Mail-Adresse geltend machen: info@turborentacar.com.

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