Bedingungen und Konditionen

Fahrzeugvermietung

1. Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug nicht zu benutzen oder zuzulassen, dass das Fahrzeug benutzt wird: für die entgeltliche Beförderung von Personen oder Gegenständen; bei öffentlichen oder privaten Rennen oder sportlichen Wettkämpfen; von einer Person, die A. TURBO RENT A CAR,S.L. die einen falschen Namen, ein falsches Alter oder eine falsche Adresse angegeben haben oder die gegen geltende Gesetze, Verordnungen oder Vorschriften verstoßen; zum Bewegen oder Ziehen von Fahrzeugen oder Anhängern; von anderen Personen als dem Mieter, den Familienmitgliedern des Mieters, die dieselbe Adresse wie er/sie haben, dem Arbeitgeber des Mieters oder einem Angestellten des Mieters, der das Fahrzeug im Rahmen der normalen Erledigung seiner Dienste für den Mieter benutzt. Es versteht sich von selbst, dass jede der oben genannten Personen die vorherige Genehmigung von A. TURBO RENT A CAR, S.L. einholen muss und dass keine Person, einschließlich des Mieters, das Fahrzeug benutzen oder fahren kann, wenn sie nicht im Besitz des entsprechenden Führerscheins ist. Die in dieser Klausel enthaltenen Einschränkungen sind gemeinsam anzuwenden und gelten für jede Nutzung oder jedes Fahren des Fahrzeugs. Der Mieter haftet in vollem Umfang für jede Art von Strafe oder Kosten, die sich aus einem Verstoß gegen den Inhalt dieser Klausel ergeben.

2. Der Mieter übernimmt die volle Verantwortung für alle Verstöße gegen die Verkehrs- und Parkvorschriften, die während der Laufzeit dieses Vertrages begangen werden.

3. Es wird hiermit ausdrücklich vereinbart, dass A. TURBO RENT A CAR,S.L. keinerlei Verantwortung für den Verlust oder die Beschädigung von Gegenständen übernimmt, die der Mieter oder eine andere Person während oder nach Ablauf der Mietzeit im Fahrzeug zurücklässt, lagert oder transportiert. Der Mieter übernimmt das Risiko dieser Verluste oder Beschädigungen, entbindet A. TURBO RENT A CAR,S.L. von jeglichen Ansprüchen in Bezug auf diese Gegenstände und verpflichtet sich, A. TURBO RENT A CAR,S.L. von jeglichen Ansprüchen freizuhalten, die aus diesem Grund entstehen könnten.

4. A. TURBO RENT A CAR,S.L. übernimmt keine Verantwortung für Verspätungen, die durch den Ausfall des Fahrzeugs oder aus anderen Gründen entstehen können. A. TURBO RENT A CAR,S.L. wird das Fahrzeug im Falle eines Diebstahls oder Unfalls nicht ersetzen. Der Unfallgegner muss eine unterschriebene Erklärung abgeben, in der er die Schuld und Verantwortung für den Unfall übernimmt.

5. Der Kunde haftet für alle Schäden, die am Fahrzeug verursacht werden, und kann durch die auf der Vorderseite der Box aufgeführten Bedingungen entlastet werden. Im Falle eines Umzugs, einer Schlüsselkopie oder einer anderen Dienstleistung werden mindestens 30 € in Rechnung gestellt. Die Kosten für die Schlüssel hängen von dem Fahrzeug ab.

6. Das Fahrzeug, auf das sich dieser Vertrag bezieht, ist durch eine „unbegrenzte“ Haftpflichtversicherung gedeckt. Da der Mieter in diese Versicherung einbezogen wird, verpflichtet er sich, alle darin enthaltenen Bedingungen zu erfüllen. Um die Bedingungen dieser Police zu erfüllen, verpflichtet sich der Mieter, im Falle eines Unfalls unverzüglich entweder die Versicherungsgesellschaft oder A. TURBO RENT A CAR, S.L. zu informieren.

7. Im Falle von Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit diesem Dokument entstehen könnten, erklären sich alle Parteien damit einverstanden, an die Gesetze und Gerichte von Ibiza gebunden zu sein und verzichten ausdrücklich auf jede andere Gerichtsbarkeit, die anwendbar sein könnte.

8. A. TURBO RENT A CAR,S.L. bietet dem Kunden eine Vollkaskoversicherung an, die Schäden am gemieteten Fahrzeug abdeckt, die durch eine Kollision verursacht werden. Diese Versicherung deckt keine Schäden an den Rädern oder den unteren Teilen des Fahrzeugs, den Verlust von Schlüsseln, Diebstahl, Risse oder Schäden an der Innenausstattung des Fahrzeugs oder an Zubehörteilen, die zum Fahrzeug gehören oder mit ihm geliefert werden, ab.Die Versicherungspolice wird zusammen mit dem Vertrag null und nichtig und der Mieter verliert den gezahlten Betrag, die Versicherung und die Kaution, wenn:

– Das Fahrzeug wird von einer anderen Person als dem Mieter gefahren, hat keinen Vertrag oder ist nicht mehr aktuell. – Der Fahrer verstößt gegen die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (Straßenverkehrsordnung). – Der Schaden wird vorsätzlich oder durch unsachgemäße Benutzung des Fahrzeugs verursacht. – In dem Fahrzeug befinden sich mehr Personen als zugelassen. – Das Fahrzeug wird abseits der zugelassenen öffentlichen Straßen gefahren. – Der Fahrer fährt unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen Betäubungsmitteln.

– Der Mieter benutzt das Fahrzeug für den Transport von Waren, die entgeltliche Beförderung von Personen oder jede andere Tätigkeit, die eine direkte oder indirekte Untervermietung des Fahrzeugs beinhaltet. Da die Versicherungspolice unter den oben genannten Umständen nichtig ist, haftet der Mieter in diesen Fällen in vollem Umfang für alle Schäden, die am Fahrzeug bei Diebstahl, Unfall, Panne, Vandalismus oder Verlust von Fahrzeugteilen entstehen, sowie für die Tage, an denen das Fahrzeug außer Betrieb ist.

9. KAUTION. Bei Vertragsunterzeichnung zahlt der Mieter an A. TURBO RENT A CAR,S.L., zusätzlich zu dem Betrag, der für die Erfüllung des entsprechenden Vertrages fällig ist, eine Kaution, deren Höhe von A. TURBO RENT A CAR,S.L. festgelegt wird, Für den Fall, dass der als Kaution hinterlegte Betrag nicht die gesamten Kosten dieser Kosten deckt, verpflichtet sich der Mieter, A. TURBO RENT A CAR,S.L. die Differenz zu erstatten. Sollten keine zusätzlichen Kosten anfallen, wird A. TURBO RENT A CAR,S.L. dem Mieter die Kaution nach Beendigung des Vertrages und Überprüfung des Fahrzeugs zurückerstatten.

10. RÜCKGABE DES FAHRZEUGS Das Fahrzeug wird an dem Ort, zu dem Datum und zu der Uhrzeit zurückgegeben, die im Vertrag festgelegt sind, und zwar in demselben Zustand, in dem es von A. TURBO RENT A CAR,S.L. übergeben wurde, zusammen mit allen Unterlagen, Reifen, Schlüsseln, Werkzeugen und Zubehör. Bei vorzeitiger Rückgabe des Fahrzeugs hat der Mieter keinen Anspruch auf Rückerstattung des Differenzbetrages zwischen dem Mietpreis und der im Vertrag vorgesehenen Versicherung. Falls der Mieter das gemietete Fahrzeug länger als im Vertrag angegeben behalten möchte, muss er die schriftliche Genehmigung von A. TURBO RENT A CAR, S.L. einholen, an die er den entsprechenden zusätzlichen Betrag zahlen muss, indem er sich in einem der Büros von A. TURBO RENT A CAR S.L. meldet. Die Kaution kann in keinem Fall als Zahlung für eine Verlängerung der Mietdauer dienen. Jede Abweichung von den vereinbarten Rückgabebedingungen kann zu zusätzlichen Kosten für den Mieter führen.

11. TANKEN. Der Mieter ist dafür verantwortlich, das Fahrzeug mit dem richtigen Kraftstoff zu betanken, wobei die Kosten hierfür stets zu seinen Lasten gehen. Alle Kosten oder Reparaturen, die sich aus der Verwendung des falschen Kraftstoffs ergeben, gehen zu Lasten des Mieters. Gibt der Kunde das Fahrzeug mit mehr Kraftstoff als bei Vertragsbeginn zurück, wird die Differenz aus verwaltungstechnischen Gründen nicht zurückerstattet.

12. ZUSÄTZLICHE GEBÜHREN. Wird ein Fahrzeug mit nassem oder übermäßig verschmutztem Innenraum und/oder Polstermöbel zurückgegeben, kann das Unternehmen nach eigenem Ermessen eine zusätzliche Reinigungsgebühr erheben. Bei Cabriolets liegt es in der Verantwortung des Kunden, das Fahrzeug vollständig abzudecken, wenn es aufgrund ungünstiger Witterungsbedingungen oder sonstiger Bedingungen möglichen Schäden im Innenraum ausgesetzt ist.

Der Mieter haftet für alle anfallenden Bußgelder und sonstigen Strafen. Aus diesem Grund behält sich A. TURBO RENT A CAR S.L. das Recht vor, eine Verwaltungsgebühr von 50 Euro für jedes der entsprechenden Verfahren zu erheben. Eine Gebühr von 15 Euro wird auch erhoben, wenn die Fahrzeugschlüssel ohne den Schlüsselhalter zurückgegeben werden. Der Mieter ermächtigt A.TURBO RENT A CAR S.L., von der Kaution und/oder der Selbstbeteiligung alle zusätzlichen Kosten abzuziehen, die bei der Rückgabe des Fahrzeugs gemäß den Bestimmungen des vorliegenden Mietvertrags anfallen. Wenn die Kaution oder die Selbstbeteiligung den geschuldeten Betrag nicht erreicht, muss der Eigentümer des Vertrags die Differenz bezahlen. A. TURBO RENT A CAR S.L. behält sich das Recht vor, einen Zuschlag für die Verwaltung zu erheben, wobei der Mietbetrag für die zusätzlichen Tage aufgeschlagen werden kann, wenn die verspätete Rückgabe des Fahrzeugs zu Verspätungen oder Stornierungen der nächsten Reservierung für das vereinbarte Fahrzeugmodell führt. Wenn Sie mit einer American Express Karte bezahlen möchten, wird ein Aufschlag von 5% auf den Gesamtpreis des Vertrages erhoben.

13.1. Bei Buchungen zum FLEX-Tarif können Sie Ihre Buchung ohne jegliche Vertragsstrafe stornieren oder ändern, sofern Sie dies 48 Stunden vor dem Abholdatum des Fahrzeugs mitteilen. Andernfalls wird Ihnen der Betrag in Rechnung gestellt, der dem ersten Tag der Anmietung des reservierten Fahrzeugs entspricht (ohne Ermäßigungen).

13.2. Bei Buchungen zum SMART-Tarif ist es nicht möglich, die Anmietungsdaten zu ändern oder eine Änderung oder Stornierung der Reservierung vorzunehmen, die eine Rückerstattung des zur Bestätigung der Reservierung gezahlten Betrags zur Folge hat.

14. A.Turbo Rent a car, S.L. kann nicht für eventuelle Fehler bei der Berechnung der Preise oder der Verfügbarkeit der Fahrzeuge auf der Website verantwortlich gemacht werden. Im Falle eines Fehlers verpflichtet sich A.Turbo Rent a car, S.L., die Reservierung und die geleistete Zahlung innerhalb einer Frist von maximal 24 Stunden ab der Bestätigung der Reservierung zu stornieren.

15. Der Kunde muss 21 Jahre alt sein und seit mehr als 2 Jahren einen Führerschein besitzen, um Autos, Quads und Transporter zu mieten. Für die Vermietung von Mopeds und Motorrädern muss der Kunde 18 Jahre alt sein und einen gültigen Führerschein besitzen.

16. ACHTUNG!

Cabrio-Fahrzeuge sollten immer mit geschlossenem Verdeck geparkt werden.

Dieses Fahrzeug wird sofort weggenommen, wenn es UNVERSCHLOSSEN (Lenkradblock und Schloss), SCHLECHT GEPARKT oder mit einem ABGELAUFENENEN VERTRAG gefunden wird. Ihr Vertrag wird gekündigt und Sie verlieren den zuvor gezahlten Betrag (Miete, Kaution oder Selbstbeteiligung).

A. – Schließen Sie das Fahrzeug immer ab. Lassen Sie keine Wertsachen in Ihrem Fahrzeug. Wenn das Fahrzeug gestohlen wird, müssen Sie die Selbstbeteiligung des Fahrzeugs zahlen und eine polizeiliche Anzeige erstatten und dem Unternehmen eine Kopie davon vorlegen. Wird die Anzeige nicht erstattet, müssen Sie den Wert des Fahrzeugs bezahlen. Der Vertrag wird automatisch gekündigt und Sie verlieren den zuvor gezahlten Betrag (Miete, Kaution oder Selbstbeteiligung). Die Vollkaskoversicherung deckt unter keinen Umständen den Diebstahl eines Fahrzeugs ab.

B. – Wenn das Fahrzeug nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgegeben wird, wird ein Zuschlag von 20 Euro pro Stunde oder Bruchteil der Zeit für Autos und Quads und 10 Euro pro Stunde oder Bruchteil der Zeit für Motorroller erhoben. Wird ein Fahrzeug an einer anderen Stelle als der Abholstelle zurückgegeben, müssen Sie eine Gebühr von 25 Euro entrichten. Wird das Fahrzeug außerhalb der üblichen Öffnungszeiten zurückgegeben, wird zusätzlich zu diesen 25 Euro eine Gebühr von 10 Euro erhoben. Für Fahrzeuge, die den Privatparkplatz des Flughafens für die Abholung oder Rückgabe nutzen, wird eine zusätzliche Gebühr von 20 Euro erhoben.

C. – Das Fahren des Fahrzeugs außerhalb der zugelassenen Straßen ist untersagt und wird als Missbrauch des Fahrzeugs betrachtet. Ebenso ist es dem Mieter nicht gestattet, das Fahrzeug außerhalb der Insel Ibiza zu benutzen und/oder das Fahrzeug die Insel verlassen zu lassen. Das Hantieren mit Teilen oder Komponenten des Fahrzeugs wie Motorhauben oder Dächern wird ebenfalls als Missbrauch des Fahrzeugs angesehen. Wenn Sie solche Teile verändern wollen, müssen Sie einen Mitarbeiter des Unternehmens informieren, aber unter keinen Umständen darf der Kunde dies selbst tun. Das Rauchen im Inneren des Fahrzeugs ist verboten, ebenso wie der Transport von Haustieren im Fahrzeug. Solche Umstände führen automatisch zur Stornierung der Versicherung und des Beistands und haben den Verlust des gesamten gezahlten und als Kaution hinterlegten Geldes sowie die Kündigung des Vertrags zur Folge.

D. – Im Falle einer Panne oder eines Diebstahls des Fahrzeugs zahlt der Kunde bis zu 350 Euro für die Fahrzeuggruppen MA und MB; bis zu 450 Euro für die Gruppen MC, MD und MI; bis zu 1000 Euro für Autos der Gruppen A, B, C sowie Motorräder und Quads der Gruppen ME, MF, MG, MJ und MK; bis zu 1500 Euro für die Gruppen D, DA, E, FA, G, H und I; 2000 Euro für Fahrzeuge der Gruppen I AUTO, J, K und L; 2500 Euro für die Gruppen I AUTO PLUS, M, N und O; und 3000 Euro für die Gruppen P und Q. Jede Art von Versicherung wird ungültig, wenn der Kunde zum Zeitpunkt des Unfalls oder Diebstahls nicht den entsprechenden Mietpreis bis zum Datum des Unfalls oder Diebstahls gezahlt hätte.

E. – Der Inhaber der Karte, mit der eine Zahlung oder Kaution geleistet wird, muss bei der Unterzeichnung des Mietvertrags anwesend sein und sein Eigentum nachweisen.

F. – Die Kilometerleistung des Fahrzeugs ist auf 150 Kilometer pro Tag begrenzt.

DAS TRAGEN EINES HELMS IST OBLIGATORISCH. BEI VERLUST ODER DIEBSTAHL DES HELMS IST DER KUNDE VERPFLICHTET, EINE GEBÜHR VON 60 € ZU ENTRICHTEN.

VERARBEITUNG VON PERSÖNLICHEN DATEN

INFORMATIONEN ÜBER DATEIEN UND VERARBEITUNG: In Übereinstimmung mit den Bestimmungen der Europäischen Verordnung 2016/679 (RGDP) informieren wir Sie, dass die hier gesammelten personenbezogenen Daten in Dateien aufgenommen werden, die Eigentum von A. TURBO RENT A CAR S.L. sind, mit Sitz in Av. Cala de Bou 07829 San Jose, Illes Balears, Spanien.

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RECHTE DER BETROFFENEN – Die Betroffenen können ihre Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Einschränkung, Löschung und Widerspruch schriftlich unter Beifügung einer Kopie ihres Personalausweises an die oben genannte Adresse oder an die E-Mail-Adresse info@turborentacar.com ausüben.

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